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Frequently Asked Questions
Mit dem vereinbarten Zeitpunkt im Versicherungsantrag beginnt der Versicherungsschutz (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und oft nicht vor Zahlung des Erstbeitrages. Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, werden durch die Versicherung nicht gedeckt. Zu beachten sind auch evtl. Wartezeiten und Karenzzeiten.